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   SG Oldenburg, 01.11.2005 - S 83 RJ 56/02   

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SG Oldenburg, 01.11.2005 - S 83 RJ 56/02 (https://dejure.org/2005,98983)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 01.11.2005 - S 83 RJ 56/02 (https://dejure.org/2005,98983)
SG Oldenburg, Entscheidung vom 01. November 2005 - S 83 RJ 56/02 (https://dejure.org/2005,98983)
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  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus SG Oldenburg, 01.11.2005 - S 83 RJ 56/02
    Da die Klägerin nach den Ausführungen der me-dizinischen Sachverständigen auch noch in der Lage ist, die ihr zumutbaren Tätigkeiten vollschichtig zu verrichten und ihre Behinderungen nicht so schwerwiegend sind, dass von vornherein Zweifel daran bestehen, dass sie mit ihren Leistungsvermögen in einem normalen Arbeitsverhältnis beschäftigt werden und auf diese Weise Einkommen erzielen kann, ist die konkrete Benennung einer der Klägerin von ihrem Leistungsvermögen her noch zumutbaren bestimmten Berufstätigkeit angesichts der Vielzahl der auf dem allge-meinen Arbeitsmarkt bestehenden Arbeitsmöglichkeiten nicht erforderlich (BSG in ">1246%20RVO%20Nr.%20104#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 104; BSG Gr. Senat Beschluss vom 19.12.1996 - GS 2/95 - Neue Zeitschrift für Sozialrecht 1997, S. 421 ff, in dem das Bundessozialgericht bestätigt, dass es über die bisherigen Fälle der Notwendigkeit einer Benennung von Verweisungstätig-keiten bei auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbaren Versicherten hinaus keinen An-lass zur Erweiterung des "Verschlossenheitskatalogs des BSG" ergibt).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus SG Oldenburg, 01.11.2005 - S 83 RJ 56/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundes-sozialgerichts (BSG in ">1247%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3 2200 § 1247 RVO Nr. 8 m.w.N; BSG vom 25.01.1989 -4 RA 35/93-) muß sich ein Versicherter, bevor er eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beanspruchen kann, auf sämtliche Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, die sei-nen Kräften und Fähigkeiten entsprechen, verweisen lassen.
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